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   OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11   

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OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11 (https://dejure.org/2011,2236)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2011 - 11 LA 198/11 (https://dejure.org/2011,2236)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2011 - 11 LA 198/11 (https://dejure.org/2011,2236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80 bei mehrjährigem Auslandsaufenthalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen von Verstreichen eines "nicht unerheblichen Zeitraums" zum Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates mit den Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1/80 Art. 7 Abs. 1
    Vorliegen von Verstreichen eines "nicht unerheblichen Zeitraums" zum Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates mit den Kindern

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen von Verstreichen eines "nicht unerheblichen Zeitraums" zum Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates mit den Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1374
  • InfAuslR 2011, 422
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Jedenfalls unter den hier vom Verwaltungsgericht festgestellten Voraussetzungen, nämlich bei einer Abwesenheit von mehr als drei Jahren, um unter Aufgabe u. a. auch des früheren Wohnsitzes im Bundesgebiet im Heimatland auf unbestimmte Zeit mit der Familie zu leben, - ist die Grenze des "nicht unerheblichen Zeitraums" aber unabhängig davon überschritten, ob man dafür eine Abwesenheit von mehr als sechs Monaten (vgl. Gutmann, GK-AufenthG, ARB 1/80, Art. 6, Rn. 257, Art. 7, Rn. 95; Huber, AufenthG, ARB 1/80, Art. 6, Rn. 71, Art. 7, Rn. 21) oder von mehr als zwei Jahren (vgl. Dienelt/Röseler, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., 2011, § 4 AufenthG, Rn. 163; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.5.2010 - 12 B 26/09 -, juris, Rn. 38; Bayr. VGH, Beschl. v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2193 und 2194 -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.) für erforderlich hält oder - wie etwa der Senat in der Vergangenheit (Urt. v. 27.3.2008 - 11 LB 203/06 -, juris, Rn. 37) und das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 30.4.2009 -1 C 6/08 -, juris, Rn. 27 f., jeweils m. w. N.) - unabhängig von festen zeitlichen Grenzen tragend darauf abstellt, ob der lange Auslandsaufenthalt geeignet ist, die Integration eines türkischen Familienangehörigen im Bundesgebiet grundlegend in Frage zu stellen.

    Ebenso wenig wie vorübergehende besuchsweise kurzfristige Aufenthalte im Heimatland oder sonstigen Ausland der zeitabhängigen Entstehung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts entgegenstehen oder zum Verlust eines solchen Rechts führen, weil sie nach dem Sinn und Zweck für die fortschreitende Integration in die Verhältnisse des Aufnahmemitgliedstaates unschädlich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.2009, a. a. O., Rn. 26, m. N. aus der Rechtsprechung des EuGH), können umgekehrt solche kurzfristigen Besuchsaufenthalte, zumal ohne Familienangehörige, im Bundesgebiet bei einer erfolgten (Rück-)Übersiedlung in die Türkei das dadurch bedingte Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts verhindern.

  • BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99

    Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Hierzu besteht insbesondere dann Anlass, wenn die Vorschrift nur bei einer solchen einschränkenden Auslegung mit höherrangigem Recht vereinbar ist (BVerfG, Beschl. v. 6.4.2000 - 1 BvL 18/99 und 1 BvL 19/99 -, NVwZ 2000, 910 f.).

    Die teleologische Reduktion einer Vorschrift darf sich allerdings nur auf einen Teil der von ihrem Wortlaut erfassten Fälle beziehen (BVerfG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 BvL 11/96 -, NJW 1997, 2230 f.) und nicht im Widerspruch mit einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.4.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Soweit sich die Kläger zu 2) bis 4) schließlich - offenbar hinsichtlich eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - auf den zum 1. Juli 2011 in Kraft getretenen § 25a AufenthG (und ggf. insoweit bestehende ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung) berufen, verkennen sie, dass Ansprüche nach solchen - zudem erst nach Abschluss der ersten Instanz in Kraft getretenen - ausländerrechtlichen Bestimmungen über einen humanitären Aufenthaltszweck schon nicht mehr zum Streitgegenstand dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehören (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2011 - 1 C 22/09 -, NVwZ 2011, 939 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2008 - 11 ME 418/07

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Dass über den Aufenthaltsort minderjähriger Kinder grundsätzlich die Sorgeberechtigten entscheiden und damit für eine ggf. notwendige ergänzende Feststellung, ob die minderjährigen Kinder das Bundesgebiet freiwillig verlassen haben, auf die Willensbildung der maßgeblichen Sorgeberechtigten für ihre Kinder abzustellen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 11.1.2008 - 11 ME 418/07 -, juris, Rn. 7), wird auch von den Klägern nicht bestritten.
  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Denn auf der Grundlage der von der Klägerin zu 1) und der von der ältesten Tochter B. abgegebenen Erklärungen war es auch so zu einer Sachentscheidung in der Lage, so dass aus der insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht des Verwaltungsgerichts eine Beteiligtenvernehmung als subsidiäres Beweismittel nicht in Betracht kam; dazu hätten nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch - hier fehlende - Zweifel bestehen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.7.1996 - 3 B 44/96 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Dass die Entscheidung durch die Kammer und nicht durch den Einzelrichter ergangen ist, ist insoweit nicht ausschlaggebend (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.1.2011 - 8 LA 103/10 -, juris, Rn. 43, m. w. N.).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Die nach ihrem Wortlaut zu weit gefasste Vorschrift ist im Wege einer teleologischen Reduktion durch Hinzufügung der gebotenen Einschränkung auf den ihr nach Sinn und Zweck zukommenden Anwendungsbereich zurückzuführen (BVerwG, Urt. v. 20.06.2000 - 10 C 3/99 -, BVerwGE 111, 255, 257; BVerwG, Urt. v. 28.11.2002 - 3 C 44/01 -, DVBl. 2003, 677 ff.; BVerfG, Beschl. v. 30.3.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 -, BVerfGE 88, 145, 166 f., Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Auflage, S. 375 f.).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Zwar ist in der Rechtsprechung des vorrangig auch zur Auslegung des ARB 1/80 berufenen Europäischen Gerichtshofes (vgl. etwa Urt. v. 22.12.2010 - C-303/08 -, Rn. 42, m. w. N.) noch nicht abschließend geklärt, ab welcher zeitlichen Grenze u. a. Rechte aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 erlöschen.
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Die teleologische Reduktion einer Vorschrift darf sich allerdings nur auf einen Teil der von ihrem Wortlaut erfassten Fälle beziehen (BVerfG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 BvL 11/96 -, NJW 1997, 2230 f.) und nicht im Widerspruch mit einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.4.2000, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06

    Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
    Jedenfalls unter den hier vom Verwaltungsgericht festgestellten Voraussetzungen, nämlich bei einer Abwesenheit von mehr als drei Jahren, um unter Aufgabe u. a. auch des früheren Wohnsitzes im Bundesgebiet im Heimatland auf unbestimmte Zeit mit der Familie zu leben, - ist die Grenze des "nicht unerheblichen Zeitraums" aber unabhängig davon überschritten, ob man dafür eine Abwesenheit von mehr als sechs Monaten (vgl. Gutmann, GK-AufenthG, ARB 1/80, Art. 6, Rn. 257, Art. 7, Rn. 95; Huber, AufenthG, ARB 1/80, Art. 6, Rn. 71, Art. 7, Rn. 21) oder von mehr als zwei Jahren (vgl. Dienelt/Röseler, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., 2011, § 4 AufenthG, Rn. 163; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.5.2010 - 12 B 26/09 -, juris, Rn. 38; Bayr. VGH, Beschl. v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2193 und 2194 -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.) für erforderlich hält oder - wie etwa der Senat in der Vergangenheit (Urt. v. 27.3.2008 - 11 LB 203/06 -, juris, Rn. 37) und das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 30.4.2009 -1 C 6/08 -, juris, Rn. 27 f., jeweils m. w. N.) - unabhängig von festen zeitlichen Grenzen tragend darauf abstellt, ob der lange Auslandsaufenthalt geeignet ist, die Integration eines türkischen Familienangehörigen im Bundesgebiet grundlegend in Frage zu stellen.
  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

  • BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96

    Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private

  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 44.01

    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als; Übergangsregelung für die

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 119/03

    Zulässigkeit einer unentgeldlichen Rechtsberatung im Sinne des

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08

    Grundsatz der Unerheblichkeit des Grundes für den Eintritt des gesetzlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - 12 B 26.09

    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht,

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 11 ME 4/10

    Erlöschen einer erteilten Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs.r.

  • BVerwG, 15.04.1998 - 1 B 6.98

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2006 - 8 LA 139/05
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2020 - 13 ME 348/19

    Abwesenheit; Abwesenheitshöchstdauer; Anwesenheit; Aufenthalt;

    Ist die jeweils geltende "Abwesenheitshöchstfrist" in zeitlicher Hinsicht überschritten, so tritt das Erlöschen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht darauf ein, ob die Abwesenheit tatsächlich lediglich einem vorübergehenden Zweck gedient hat oder nicht und ob "berechtigte Gründe" für die Abwesenheit aus dem Bundesgebiet vorgelegen haben (vgl. zu Letzterem Nds. OVG, Beschl. v. 19.9.2011 - 11 LA 198/11 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. April 2009, a.a.O. Rn. 27; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. August 2011 - 18 A 1598/11 -, vom 30. März 2010 - 18 B 111/10 -, AuAS 2010, 163 und vom 8. März 2006 - 18 B 130/06 -, InfAuslR 2006, 312; Nds. OVG, Beschluss vom 19. September 2011 - 11 LA 198/11 -, InfAuslR 2011, 422; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010 - 11 B 14.10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 24 ZB 06.233 -, juris, Rn. 23.
  • VG Saarlouis, 27.03.2019 - 6 L 109/19

    Begriff der außergewöhnlichen Härte in AufenthG 2004 § 36 Abs 2; Vorliegen eines

    BVerwG, Urteil vom 30.04.2009, 1 C 6.08, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007, 24 BV 03.722; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2011, 11 LA 198/11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2010, 11 S 1089/10; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2004, 3 Bs 71/04; VG Augsburg, Urteil vom 09.04.2013, Au 1 K 12.1625; VG Bremen, Urteil vom 30.11.2005, 4 K 1013/05 ( Kurnaz ), sämtlich juris.
  • VG Düsseldorf, 15.04.2016 - 7 K 8210/14

    Erlöschen des von einem türkischen Staatsangehörigen in Deutschland erworbenen

    Sie hat, unterbrochen nur von einigen kurzen Deutschlandaufenthalten, die lediglich Besuchscharakter hatten (s.o.) und daher nicht ins Gewicht fallen, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. September 2011 - 11 LA 198/11 -, juris, für einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren in der Türkei gelebt.
  • VG Düsseldorf, 08.05.2014 - 8 K 6105/12

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts bei mehrjährigem Aufenthalt im Ausland

    Denn ebenso wenig, wie vorübergehende besuchsweise kurzfristige Aufenthalte im Heimatland der zeitabhängigen Entstehung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts entgegenstehen oder zum Verlust eines solchen Rechts führen, weil sie nach dem Sinn und Zweck für die fortschreitende Integration in die Verhältnisse des Aufnahmemitgliedstaates unschädlich sind, können umgekehrt solche kurzfristigen Besuchsaufenthalte im Bundesgebiet bei einer erfolgten Rückkehr in die Türkei die mit dieser Lebensveränderung einhergehende Entfremdung vom Aufnahmestaat aufhalten und das dadurch bedingte Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts verhindern, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. September 2011 - 11 LA 198/11 - a.A. VG Bayreuth, Urteil vom 8. Mai 2012 - B 1 K 10.631 -, beide zitiert nach juris.
  • VG München, 29.01.2015 - M 12 K 14.1596

    Anerkennung der Hochschulausbildung als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten

    Die teleologische Reduktion einer Vorschrift setzt voraus, dass sie nach ihrem Wortlaut Sachverhalte in ihren Anwendungsbereich aufnimmt, die sie nach ihrem Regelungszweck oder dem Sinnzusammenhang des Gesetzes nicht erfassen soll (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 19.9.2011 - 11 LA 198/11 - juris Rn. 12; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Auflage, S. 375 ff.).
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